AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Spielplatz- & Forstservice Haunschmid:


1. Allgemeines:
Nachstehende Bedingungen liegen allen unseren Angeboten und Aufträgen zugrunde. Abänderungen oder anders lautende Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt das die Geltung der übrigen nicht.

2. Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend bis zur Bestätigung des Verkäufers. Bei sofortiger Lieferung ersetzt die Rechnung eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche oder telefonische Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise:
Preise verstehen sich immer in EURO ab Lager 3321 Ardagger ausschließlich Verpackung. Erfordert das Produkt eine Verpackung, sind wir berechtigt, diese zu verrechnen. Preisänderungen behalten wir uns vor.

4. Lieferungen:
Frachtkosten Stand 2015
Ab einem Warenwert von Euro 2.501,– werden Baukasten-Lieferungen per LKW frachtfrei zugestellt, befahrbare Entladestelle vorausgesetzt. Das Abladen auf der Baustelle ist in unseren Leistungen nicht enthalten. Frachtzuschlag für Baukasten-Lieferungen: bis Euro 2.500,– Warennettowert + 10 %, mind. jedoch Euro 100,–, bei Lieferungen, die mit Paketdienst versandt werden können, mind. Euro 35,–.
Preisänderungen bei den Frachtkosten sowie jährliche Indexanpassung behalten wir uns vor.
Die Spielgeräte-Bauteile werden weitgehend vormontiert geliefert, Konstruktionsteile der Spielgeräte lose, bzw. auf Palette. Für den Zusammenbau und die Montage der Geräte werden Montageanleitungen, Zeichnungen oder Fotos beigestellt.

5. Montagen:
Spielgeräte mit Montage werden von unseren Fachkräften betriebsfertig aufgestellt. Allenfalls erforderlicher Beton ist nur in den Montagepreisen, Spalte „Fundierung inkl. Beton“, enthalten. Der Abtransport des Erdaushubes ist nicht enthalten. Kann der Käufer einen mit uns vereinbarten Montagetermin nicht einhalten, so muss er uns hiervon mindestens 2 Tage vorher verständigen. Wird der Montagetermin vom Käufer nicht rechtzeitig abgesagt, so hat er die anfallenden Kosten für Beladung, Zufahrt, und Monteure an uns zu bezahlen. Bei Montage von Großgeräten, über ca. 6 m Höhe, muss vom Auftraggeber ein Autokran, od. Hebezeug beigestellt werden. Zusätzliche Arbeiten welche nicht im Montagepreis des Gerätes nicht enthalten sind werden in Regie verrechnet. Transporte per Bahn oder Spedition erfolgen auf Gefahr des Käufers. Für Transportschäden können wir nicht haften. Transportschäden muss sich der Empfänger sofort bei Übernahme vom Transportunternehmer (Spediteur) bescheinigen lassen. Nur dann können Ersatzforderungen an das Transportunternehmen gestellt werden. Wir sind Ihnen gerne bei der Schadensabwicklung behilflich, wenn Sie uns den Schaden innerhalb von 3 Tagen melden.

6. Gewährleistung und Haftung:
Fehlende Teile, die beim Empfang der Sendung nicht sofort festgestellt werden können, müssen innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Sendung an uns gemeldet werden. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen, als dem Produkthaftungsgesetz, BGBI.99/1988 abgeleitet werden können, werden ausgeschlossen. Werden Spielgeräte nicht durch unsere Monteure aufgestellt, dann entbinden uns unsachgemäße Behandlung, bzw. fehlerhafte Montage, von der Gewährleistungspflicht. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine Mängelrüge in einem unwesentlichen Umfang als berechtigt erwiesen hat. Auch bei berechtigter Mängelrüge darf der Käufer nur den Teil der Kaufsumme einbehalten, der den angemessenen Kosten der Mängelbehebung entspricht.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Es gilt A-3321 Ardagger, Bezirk Amstetten, als Erfüllungsort, Gerichtsstand ist das jeweils für A-3321 Ardagger sachlich zuständige Gericht.

8. Zahlungsbedingungen:
Wenn ausdrücklich nichts anderes vereinbart, dann Zahlung mit 2 % Skonto innerhalb 8 Tagen oder netto innerhalb 30 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe der jeweils banküblichen Sollzinsen zu berechnen.

9. Garantie:
Auf die von uns gelieferten Spielgeräte gewähren wir eine Garantie von 3 Jahren hinsichtlich Funktion und Haltbarkeit, mutwillige Zerstörung oder höhere Gewalt ausgenommen. Für bewegliche Teile gewähren wir 2 Jahre Garantie. Auf das von uns gelieferte kesseldruckimprägnierte Holz gewähren wir 7 Jahre Garantie gegen Fäulnis und Pilzbefall. Ausgenommen von der Garantie sind salzresistente Pilzarten und unzureichende Wartung speziell von horizontalen Bauteilen. Ersatzansprüche sind auf die einzelnen schadhaften Teile beschränkt und beinhalten keine Arbeitszeit. Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf Folgeschäden.

10. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Die Ware ist gegen Feuer, Diebstahl und Verderb zu sichern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind Weiterveräußerungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Im Falle der Weiterveräußerung ist der Erwerber vom bestehenden Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen und die Weiterveräußerung hat mit der Maßgabe zu erfolgen, dass der zu unseren Gunsten bestehende Eigentumsvorbehalt auch gegenüber dem neuen Erwerber voll inhaltlich aufrecht bleibt.

11. Konstruktionsänderungen
und -verbesserungen behalten wir uns vor. Daher können Katalogabbildungen und geliefertes Gerät manchmal voneinander abweichen